Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.04.1968

Rechtsprechung
   BFH, 28.02.1968 - VI R 329/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1412
BFH, 28.02.1968 - VI R 329/67 (https://dejure.org/1968,1412)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1968 - VI R 329/67 (https://dejure.org/1968,1412)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1968 - VI R 329/67 (https://dejure.org/1968,1412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Studierender Sohn - Geschiedene Ehe - Volljährigkeit - Haushalt der Mutter - Sorgerecht - Zusätzlicher Freibetrag - Auswärtiges Studium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 94
  • NJW 1969, 78
  • DB 1968, 1203
  • BStBl II 1968, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1957 - VI 175/56 U

    "Auswärtige Unterbringung" nach dem Einkommenssteuergesetz - aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 28.02.1968 - VI R 329/67
    Der BFH habe in den Entscheidungen VI 175/56 U vom 25. Oktober 1957 (BFH 65, 546, BStBl III 1957, 444) und VI 50/62 vom 9. April 1963 (StRK, EStG, § 33 a, Rechtsspruch 61) eine auswärtige Unterbringung von Kindern, die bei einem geschiedenen Ehegatten lebten, verneint, weil dann die Kinder ihr dauerndes Zuhause bei dem Elternteil hätten, bei dem sie wohnten und zu dessen Haushalt sie gehörten; die Beziehungen zur Wohnung und zum Haushalt des anderen Elternteils seien infolge der Scheidung gelöst.

    Der Streitfall deckt sich im wesentlichen mit dem Sachverhalt im Urteil des Senats VI 175/56 U (a. a. O.), in dem ausgesprochen ist, daß Kinder aus geschiedenen Ehen nicht auswärts zur Berufsausbildung untergebracht seien, wenn sie bei einem Elternteil wohnten und der andere Ehegatte die Kosten des Unterhalts trage.

  • BFH, 12.05.1967 - VI R 123/66

    Gezahlte Schuldzinsen eines Vorstandsmitglieds als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 28.02.1968 - VI R 329/67
    Berücksichtige man, daß die §§ 33 und 33a EStG, wie der BFH z. B. im Urteil VI R 123/66 vom 12. Mai 1967 (BFH 88, 551, BStBl III 1967, 489) ausgesprochen habe, weitgehend wie § 131 AO einen Härteausgleich treffen wollen, so seien die Vorschriften in besonderen Fällen auch anzuwenden, wenn normalerweise solche Fälle nicht zu einer besonderen wirtschaftlichen Belastung führten.
  • BFH, 09.04.1963 - VI 50/62
    Auszug aus BFH, 28.02.1968 - VI R 329/67
    Der BFH habe in den Entscheidungen VI 175/56 U vom 25. Oktober 1957 (BFH 65, 546, BStBl III 1957, 444) und VI 50/62 vom 9. April 1963 (StRK, EStG, § 33 a, Rechtsspruch 61) eine auswärtige Unterbringung von Kindern, die bei einem geschiedenen Ehegatten lebten, verneint, weil dann die Kinder ihr dauerndes Zuhause bei dem Elternteil hätten, bei dem sie wohnten und zu dessen Haushalt sie gehörten; die Beziehungen zur Wohnung und zum Haushalt des anderen Elternteils seien infolge der Scheidung gelöst.
  • BFH, 05.02.1988 - III R 21/87

    Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung für ein Kind geschiedener

    Das vom erkennenden Senat gefundene Ergebnis schließt - wenn auch mit anderer Begründung - an die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH (s. insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1957 VI 175/56 U, BFHE 65, 546, BStBl III 1957, 444, und vom 28. Februar 1968 VI R 329/67, BFHE 92, 94, BStBl II 1968, 494) an und steht im Einklang mit der weitaus überwiegenden Meinung im Schrifttum (s. außer Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.; Krudewig, a.a.O.; Oepen in Blümich/Falk, a.a.O., und Sunder-Plassmann, a.a.O., auch Gericke in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 33a Rdziff. 15d; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsfreibetrag, Anm. C II; Oeftering/Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 33a Anm. 38, und Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., § 33a Anm. 4c; anderer Ansicht im wesentlichen nur Fitsch in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 33a Anm. 73).
  • BFH, 24.04.1986 - III R 179/80

    Kein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung, wenn das Kind im

    Hier wird angenommen, daß das Kind aus der Sicht des anderen Elternteils nicht auswärtig untergebracht ist und ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung nicht zu gewähren ist (vgl. z.B. Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 33a Anm. V, 2; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Ausbildungsfreibetrag" C III; Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 33a EStG, grüne Blätter Ausbildungsfreibeträge II 1; Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., Anm. 57; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., § 33a Anm. 4c; vgl. allgemein auch Krudewig, Finanz-Rundschau 1982, 408, sowie das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1968 VI R 329/67, BFHE 92, 94, BStBl II 1968, 494 zu § 33a Abs. 2 EStG in der Fassung für die Veranlagungszeiträume 1963 und 1964).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.04.1968 - VI R 140/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1371
BFH, 25.04.1968 - VI R 140/66 (https://dejure.org/1968,1371)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1968 - VI R 140/66 (https://dejure.org/1968,1371)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1968 - VI R 140/66 (https://dejure.org/1968,1371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines ernstlichen Arbeitsverhältnisses zwischen einer Ehefrau und einer Gesellschaft, an der ihr Ehemann wesentlich beteiligt ist

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 101
  • DB 1968, 1249
  • BStBl II 1968, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.12.1963 - IV 98/63 S

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 25.04.1968 - VI R 140/66
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 98/63 S vom 5. Dezember 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 335 - BFH 78, 335 -, BStBl III 1964, 131) werden zwar Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten steuerlich in der Regel nur anerkannt, wenn die vereinbarte Arbeitsvergütung auch zu den üblichen Zahlungszeitpunkten ausgezahlt wird.
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76

    Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG

    Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die steuerrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse von Ehegatten mit einer Personengesellschaft, an der der andere Ehegatte beteiligt ist, wenn der Gesellschafter-Ehegatte - wie hier - die Gesellschaft schon durch seine hohe Beteiligung beherrscht (vgl. Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 26 a EStG Anm. 18 d; BFH-Urteile vom 25. April 1968 VI R 140/66, BFHE 92, 101, BStBl II 1968, 494, und vom 26. September 1968 IV 121/64, BFHE 94, 209, BStBl II 1969, 102).

    Auch von einer darlehensweisen (Wieder-)Überlassung der Gehaltsbeträge an die Klägerin - wie sie etwa in den BFH-Urteilen VI R 140/66, vom 29. Juli 1971 VIII R 24/66 (BFHE 103, 67, BStBl II 1971, 732), vom 30. Juni 1971 I R 30/69 (BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112) und vom 29. Februar 1972 VIII R 45/66 (BFHE 105, 263, BStBl II 1972, 533) anerkannt worden ist - kann nicht die Rede sein; denn die Beträge sind nicht vor einem Rückfluß als Darlehen in den Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt.

  • BFH, 30.06.1971 - I R 30/69

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Eindeutige Vereinbarung - Arbeitsentgelt -

    Im Streitfall hat die Ehefrau über ihr zu freier Verfügung stehendes Vermögen (Geldforderung gegen die Bank) verfügt und dem Mann ihr gehörendes Geld darlehnsweise zur Verfügung gestellt (vgl. auch das BFH-Urteil VI R 140/66 vom 25. April 1968, BFH 92, 101, BStBl II 1968, 494).
  • BFH, 23.04.1975 - I R 208/72

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmerehegatte dem Arbeitgeberehegatten die Gehalts- oder Lohnbeträge wieder als Darlehen zur Verfügung stellen (BFH-Urteile vom 25. April 1968 VI R 140/66, BFHE 92, 101, BStBl II 1968, 494; vom 29. Juli 1971 VIII R 24/66, BFHE 103, 67, BStBl II 1971, 732; vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112; vom 29. Februar 1972 VIII R 45/66, BFHE 105, 263, BStBl II 1972, 533).
  • BFH, 29.07.1971 - VIII R 24/66

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - Steuerrechtliche Anerkennung - Rückfluß

    Der VI. Senat kommt hingegen in seiner Entscheidung VI R 140/66 vom 25. April 1968 (BFH 92, 101, BStBl II 1968, 494) zu dem Ergebnis, daß ein Arbeitsverhältnis mit einer aus nahen Angehörigen bestehenden Gesellschaft steuerrechtlich auch dann anzuerkennen sei, wenn ein Teil des ausbezahlten Gehaltes sofort wieder auf ein Darlehnskonto bei der Gesellschaft zurückgezahlt werde, vorausgesetzt jedoch, daß das Darlehen angemessen verzinst würde und die Ehefrau über ihr Guthaben jederzeit verfügen könne.
  • BFH, 26.02.1969 - I R 165/66

    Wechselseitige Verpflichtung - Ehegatten - Ehegatten-Arbeitsverträge - Mangelnde

    Zur Frage der steuerrechtlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverträgen nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Durchführung auf die Entscheidungen des BFH VI R 140/66 vom 25. April 1968 (BFH 92, 101, BStBl II 1968, 494) und I 157/65 vom 9. April 1968 (BFH 92, 281, BStBl II 1968, 524) und die in ihnen zitierte Rechtsprechung Bezug.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht